Eigenbedarfskündigungen: Nahezu risikoloser Versuch, Mieter zu verdrängen
Eigenbedarfskündigungen nehmen zu und werden zunehmend missbräuchlich eingesetzt
Münster. Immer öfter melden Vermieter Eigenbedarf an, obwohl die Begründungen fragwürdig sind und das Wohnverhältnis der Betroffenen massiv gefährden. Der Mieterverein Münster und Umgebung beobachtet einen klaren Trend hin zu Kündigungen, die nach Einschätzung von Experten eher darauf abzielen, Mieter loszuwerden als echten Bedarf zu befriedigen.
Ein aktueller Fall aus Münster hat breite Aufmerksamkeit erregt: Eine Familie erhielt die Kündigung, weil die Vermieterin angegeben hatte, die Wohnung an zwei Tagen pro Woche aus geschäftlichen Gründen selbst nutzen zu wollen. Für Volker Jaks, Geschäftsführer des Mietervereins, ist das kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines Systems, das Schlupflöcher bietet.
Jaks sagt: «Das Instrument Eigenbedarf wird häufig als nahezu risikoloser Versuch eingesetzt, langjährige Mieter zu verdrängen. Gerichtliche Hürden sind für Ungenauigkeiten in der Begründung oft nicht hoch genug, sodass Mieter in eine existenzielle Lage geraten.»
Rechtlich ist Eigenbedarf prinzipiell vorgesehen, um Vermietern die Nutzung ihrer Immobilie zu ermöglichen. In der Praxis aber zeigen sich Lücken: vage Nutzungsangaben, kurzfristige Änderungen der Begründung und Fälle, in denen die Wohnung offensichtlich nicht dauerhaft selbst bezogen werden soll. Betroffene Familien und Alleinstehende stehen so oftmals unter erheblichem Druck, bezahlbaren Ersatzwohnraum zu finden.
Der Mieterverein fordert deshalb ein entschiedeneres Eingreifen der Politik: präzisere Vorgaben zur Glaubhaftmachung von Eigenbedarf, höhere Anforderungen an die Begründung und bessere Unterstützung für Betroffene. Nur so lasse sich verhindern, dass ein legitimes Kündigungsrecht zum Mittel der Verdrängung wird.
Für die Betroffenen bleibt die Situation dramatisch. Viele wenden sich an Beratungseinrichtungen, klagen oder suchen nach alternativen Wohnungen – in einer angespannten Wohnungsmarktlage keine einfache Aufgabe. Die Debatte in Münster spiegelt damit ein bundesweites Problem wider und stellt die Frage, wie viel Schutz Mieterinnen und Mieter in Zukunft noch erwarten können.

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