herrenlose Liegenschaft bei Uslar-Eschershausen1.300 € Kaufpreis
37170 Uslar
Grundstück
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Die Immobilie ist herrenlos (vgl. § 928 I BGB), d.h. derzeit gibt es keinen Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks.
Gemäß § 928 Abs. 2 BGB ist das Land Niedersachsen vorrangig Berechtigter zur Aneignung des Grundvermögens. Eine Ausübung des Aneignungsrechtes kommt jedoch nur dann in Betracht soweit die Liegenschaft für Zwecke der Landesverwaltung genutzt werden kann. Da dies hier nicht der Fall ist, wird das Recht auf Aneignung interessierten Dritten angeboten.
Die Abtretung des Aneignungsrechts zu Gunsten eines Interessenten erfolgt entgeltlich. In dessen Folge kann der Abtretungsnehmer durch entsprechende Erklärung das nun ihm zustehenden Recht auf Aneignung ausüben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Mehr Infos